
Das sogenannte Kohäsionspaket umfasst die Förderung der europäischen territorialen Zusammenarbeit (Interreg), die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds. Außerdem enthalten ist darin die sogenannte Dachverordnung mit Bestimmungen für die Regional-, Kohäsions- und Sozialfonds der EU bis 2027.
Alle drei Verordnungen werden am 30. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten tags darauf in Kraft.
Nach der neuen Dachverordnung wird im Rahmen der Interreg-Programme, des Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds stärker auf Umweltschutz gesetzt. Mindestens 30 % der Gelder sollen in Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und umweltfreundliches Wirtschaften fließen, um für nachhaltiges Wachstum und entsprechende Arbeitsplätze zu sorgen. Geplant sind auch konkrete Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen und die Gebiete in äußerster Randlage.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds
Mit 243 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) machen die Gelder für den Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds etwa ein Viertel des EU-Langzeithaushalts für 2021 bis 2027 aus. Die Fonds sind somit das größte Investitionsinstrument der EU.
Damit will man nicht nur zur Erholung von der Coronakrise beitragen, sondern auch für ein krisenfesteres Gesundheitswesen sorgen. Gefördert werden außerdem Kulturprojekte, nachhaltiger Tourismus und der digitale Wandel.
Für Vorhaben im Bereich Kernkraft und fossile Brennstoffe gibt es keine Fördergelder. Bis 31. Dezember 2025 gilt jedoch eine Ausnahme für Erdgas als Kohleersatz.
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Interreg: Unterstützung für länderübergreifende Projekte und Zusammenarbeit in den benachbarten Regionen
In die europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) fließen von 2021 bis 2027 insgesamt 8,05 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018). Der Kofinanzierungssatz liegt im Allgemeinen bei 80 % und im Fall der Gebiete in äußerster Randlage bei 85 %. Die entsprechenden Mittel - 3 % mehr im Vergleich zum vorangegangenen Siebenjahreszeitraum - werden aus dem Finanzrahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bereitgestellt.
72,2 % der Mittel sind für die länderübergreifende Zusammenarbeit auf regionaler Ebene vorgesehen. Der Rest fließt in die zwischenstaatliche Zusammenarbeit (18,2 %), die Zusammenarbeit zwischen den Regionen (6,1 %) und die Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage (3,5 %). Im Rahmen der einzelnen Interreg-Programme können jeweils bis zu 20 % der Mittel für Kleinprojekte eingesetzt werden.
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Dachverordnung
Die Dachverordnung enthält gemeinsame Bestimmungen für den Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds. Die Gelder für diese Fördertöpfe machen mit insgesamt 330 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) etwa ein Drittel des EU-Gesamthaushalts für 2021 bis 2027 aus.
Ausgezahlt wird das Geld nur an Staaten, die sich an die EU-Grundrechtecharta, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und das Klimaschutzübereinkommen von Paris halten. Außerdem müssen sie sich für die Gleichstellung der Geschlechter und gegen Diskriminierung einsetzen.
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Zitate
Zitate der jeweiligen federführenden Abgeordneten finden Sie hier (auf Englisch).
Hintergrundinformationen
Im Dezember 2020 hatten die EU-Gesetzgeber eine politische Einigung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds, die Interreg-Programme und die Dachverordnung erzielt. Im Dezember 2020 und März 2021 gab der Ausschuss für regionale Entwicklung seine Zustimmung. Daraufhin konnte der Rat am 27. Mai 2021 seinen Standpunkt in erster Lesung annehmen.
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