Am Freitag nahm das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2022 an. Das Verhandlungsteam des Parlaments ist nun bereit für die Gespräche mit den Ministern der Mitgliedstaaten.

Auf dem Weg zu einer leistungsorientierten Politik

Das Parlament setzt sich dafür ein, die Agrarpolitik der EU besser auf die Bedürfnisse der einzelnen Mitgliedstaaten zuzuschneiden. Klar sei aber auch, dass in der gesamten Union weiterhin gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen müssen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten künftig Strategiepläne ausarbeiten, die von der Kommission gebilligt werden. Darin sollten sie erklären, wie sie die Ziele der EU vor Ort umsetzen wollen. Prüfen müsse die Kommission nicht nur die Einhaltung der EU-Vorschriften, sondern auch die Leistung der Mitgliedstaaten.

Umweltfreundliche Landwirtschaft fördern

Die Ziele der Strategiepläne werden im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris verfolgt, so die Abgeordneten.

Unter der sogenannten Konditionalität versteht man, dass Landwirte klima- und umweltfreundliche Methoden anwenden müssen, um Direkthilfen zu erhalten. Das Parlament macht sich in diesem Bereich für Verbesserungen stark. Außerdem sollen mindestens 35 % der für die ländliche Entwicklung veranschlagten Gelder in den Klima- und Umweltschutz fließen. Mit mindestens 30 % der Gelder für Direktzahlungen wiederum sollten Öko-Programme finanziert werden, die zwar freiwillig wären, aber den Landwirten mehr Einkommen brächten.

Nach dem Willen des Parlaments soll es bald in allen Mitgliedstaaten landwirtschaftliche Beratungsdienste geben. Es will außerdem, dass mindestens 30 % der EU-Gelder dafür vorgesehen werden, Landwirte bei der Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und bei ihren Artenschutzbemühungen zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten die Landwirte dazu anregen, 10 % ihrer Flächen so zu gestalten, dass die Artenvielfalt gefördert wird – zum Beispiel durch die Pflanzung von Hecken und nicht landwirtschaftlich genutzten Bäumen oder die Anlage von Teichen.

Weniger Geld für Großbetriebe, Unterstützung von Klein- und Junglandwirten

Die jährlichen Direktzahlungen an Landwirte, die 60 000 Euro überschreiten, will das Parlament schrittweise kürzen und auf 100 000 Euro begrenzen. Die Landwirte könnten jedoch die Möglichkeit haben, 50 % der Lohn- und Gehaltskosten vom Gesamtbetrag abzuziehen, bevor die Kürzungen greifen. Die betreffenden Kosten müssen allerdings mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen. Mindestens 6 % der Direktzahlungen der Mitgliedstaaten sollten kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen. Liegt dieser Anteil bei mehr als 12 %, sollte die Deckelung des Betrags jedoch freigestellt sein.

Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, mit mindestens 4 % ihrer Mittel für Direktzahlungen Junglandwirte zu unterstützen. Nach dem Willen des Parlaments könnten Investitionen von Junglandwirten zudem mit für die ländliche Entwicklung vorgesehenen Mitteln vorrangig gefördert werden.

Für das Parlament ist auch klar: EU-Subventionen sollte nur erhalten, wer sich – wenigstens zu einem Mindestmaß – tatsächlich landwirtschaftlich betätigt. Betreiber von Flughäfen, Eisenbahndiensten, Wasserwerken, Immobiliendienstleistungen und dauerhaften Sport- und Freizeitanlagen sollten hingegen automatisch ausgeschlossen sein.

Veggie-Burger und Tofu-Steaks: Keine Änderung der Kennzeichnung von Produkten auf pflanzlicher Basis

Die Abgeordneten lehnten alle Vorschläge ab, sich auf Fleisch beziehende Bezeichnungen für fleischhaltige Produkte zu reservieren. Für Produkte auf pflanzlicher Basis und die Namen, die sie derzeit beim Verkauf verwenden, wird sich nichts ändern.

Landwirten beim Umgang mit Risiken und Krisen helfen

Das Parlament will, dass Landwirten stärker dabei geholfen wird, Risiken zu mindern und mögliche künftige Krisen zu meistern. Nötig seien mehr Markttransparenz und eine Interventionsstrategie für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Methoden, mit denen höhere Normen in den Bereichen Umweltschutz, Tiergesundheit oder Tierschutz erreicht werden sollen, sollten außerdem von den Wettbewerbsregeln ausgenommen werden. Nicht zuletzt will das Parlament die Krisenreserve, mit der Landwirten im Fall von Preisschwankungen oder Marktinstabilität geholfen wird, von einem punktuellen in ein dauerhaftes Instrument mit einem angemessenen Budget umwandeln.

Höhere Strafen bei wiederholten Verstößen und EU-Beschwerdeverfahren

Das Parlament will die Strafen für Landwirte verschärfen, die wiederholt gegen EU-Auflagen in Bereichen wie Umweltschutz und Tierschutz verstoßen. Anstatt wie bisher 5 % sollten sie künftig 10% ihrer Ansprüche verlieren.

Einrichten will das Parlament außerdem ein Ad-hoc-Beschwerdeverfahren der EU. Zugutekommen solle es Landwirten und anderen Begünstigten im ländlichen Raum, die sich mit Blick auf EU-Subventionen ungerecht behandelt oder benachteiligt fühlen – und zwar dann, wenn einzelstaatliche Stellen ihre Beschwerde nicht aufgreifen.

Abstimmungsergebnisse und weitere Informationen

Die Verordnung zum Thema Strategiepläne wurde mit 425 zu 212 Stimmen bei 51 Enthaltungen angenommen.

Die Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation wurde mit 463 zu 133 Stimmen bei 92 Enthaltungen angenommen.

Die Verordnung zur Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde mit 434 zu 185 Stimmen bei 69 Enthaltungen angenommen.

Mehr Informationen über die angenommenen Texte finden Sie im entsprechenden Hintergrunddokument (auf Englisch).

Erklärungen des Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses und von drei Berichterstattern sind hier verfügbar (auf Englisch).

Hintergrundinformationen

Die 1962 eingeführte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU wurde zuletzt 2013 reformiert.

Die derzeitigen GAP-Regeln laufen am 31. Dezember 2020 aus. Bis zum Abschluss der laufenden GAP-Reform, der Parlament und Rat zustimmen müssen, sollen die bisherigen Regeln durch Übergangsregeln ersetzt werden.

Auf die GAP entfallen 34,5 % des EU-Haushalts für 2020 (das entspricht 58,12 Mrd. EUR). Rund 70 % der GAP-Mittel fließen in die Stützung der Einkommen von sechs bis sieben Millionen landwirtschaftlichen Betrieben in der EU.

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