Aufgrund internationaler Vorgaben hat die BaFin das Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch von 2018 überarbeitet. Wesentliche Änderungen betreffen zusätzliche Zinsszenarien sowie eine Änderung bei der Fremdwährungsaggregation, eine laufzeitabhängige Zinsuntergrenze und die Berücksichtigung von notleidenden Forderungen. Die neue Fassung steht bis zum 30.April 2019 zur Konsultation.

Hintergrund sind in erster Linie die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs von 2018, die von den nationalen Aufsichtsbehörden umzusetzen sind. Darüber hinaus gelten seit dem 1. Januar 2018 die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS (Basel Committee on Banking Supervision) beschlossenen neue Regeln zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch.

Das neue Rundschreiben implementiert die aktuellen EBA-Leitlinien so, dass die Institute keine Anpassungen vornehmen müssen, die sie nach der anstehenden Veröffentlichung der neuen europäischen Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive V – CRD V) und -verordnung (Capital Requirements Regulation II – CRR II) voraussichtlich wieder rückgängig machen müssten.